Leasing-/Factoringrecht
Das Leasing-/Factoringrecht ist ein wichtiger Baustein in unserer Spezialisierung auf das Bank- und Kapitalanlagerecht. Dies bedeutet für Sie:
- Umfassende Beratung bei der Formulierung Ihrer Leasingverträge und Allgemeinen Leasingbedingungen in den Bereichen des Finanzierungsleasings, des Hersteller- und Händlerleasings, des Operating-Leasings sowie des Verbraucherleasings
- Ständige Überprüfung Ihrer Vertragsmuster, wie z. B. Ihrer Vollamortisationsverträge und Teilamortisationsverträge oder Ihrer Kilometerabrechnungsverträge anhand der aktuellen Rechtsprechung
- Durchsetzung und korrekte Abrechnung Ihrer Ansprüche aus dem Leasingvertrag, z. B. wenn dieser notleidend wird oder bei Problemen im leasingtypischen Dreiecksverhältnis (Leasinggeber, Leasingnehmer und Lieferant)
- Regelung Ihrer Interessen gegenüber dem Insolvenzverwalter in Bezug auf Aussonderungsrechte und Ausgleichsansprüche
- Rechtliche und steuerliche Gestaltung sowie Beratung zu anderen Finanzierungsinstrumenten, wie z. B. dem Mietkauf, Factoring oder Floorplan-Financing
