Zacher & Partner Rechtsanwälte Köln - Fachanwaltskanzlei, Erbrecht, Familienrecht, Scheidungsrecht, Lebenspartnerschaftsrecht, Adoptionsrecht, Steuerrecht, Kapitalmarktrecht

Lebenspartnerschaftsrecht

 

Recht der eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft:

Das seit dem 01.08.2001 existierende Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) ermöglicht es gleichgeschlechtlichen Paaren, eine der Ehe sehr ähnliche Gemeinschaft einzugehen. Aufgrund der fehlenden Gleichstellung mit der Ehe sind jedoch verschiedene Besonderheiten, insbesondere im Adoptionsrecht, Steuer- und Beamtenrecht, zu berücksichtigen. Aufgrund der vermehrten Angleichung an die Ehe und der in kurzer Folge auftretenden neuen höchstrichterlichen Rechtsprechung, bietet das Recht der eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft vermehrt Neuerungen und Überraschungen. Die Kanzlei Zacher & Partner bietet Ihnen mit zwei Fachanwältinnen im Familienrecht fundiertes und aktuelles Wissen, insbesondere

  • Beratung im Vorfeld der Eingehung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft (Angleichung und Unterscheidung zur Eheschließung)
  • Beratung bei und Gestaltung von Lebenspartnerschaftsverträgen (= Eheverträgen)
  • Beratung bei und Erstellung von Trennungsvereinbarungen zur Vorbereitung der Aufhebung der eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • Beratung bei und Vertretung im Aufhebungsverfahren (= Scheidung)
  • Beratung und Vertretung bei Vermögensauseinandersetzungen, insbesondere bei der Auseinandersetzung von gemeinsamen Immobilien
  • Ermittlung von Unterhaltsansprüchen von Lebenspartnern und gemeinsamen Kindern und Vertretung in der (gerichtlichen) Auseinandersetzung
  • Durchführung des Versorgungsausgleichs
  • Beratung bei der (Stiefkind)adoption
  • Beratung bei und Erstellung von letztwilligen Sorgeverfügungen zur Absicherung des Kindesverbleibes bei Tod der leiblichen Mutter
  • Beratung bei der Erstellung von Patiententestamenten und erbrechtlichen Gestaltungen (Testamente)


Recht der nichtehelichen (verschiedengeschlechtlichen Lebenspartnerschaft)

Viele Paare ziehen heute das Leben ohne Trauschein einer formell geschlossenen Ehe vor. Bei Auflösung der Partnerschaft kommt es nicht selten zu Streitigkeiten über gemeinsam angeschafftes Vermögen oder den Verbleib gemeinsamer Kinder. Wir bieten diesbezüglich vertrauensvolle Beratung und Vertretung, insbesondere

  • Beratung und Vertretung bei der Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens, insbesondere von gemeinsamen Immobilien, Sparkonten oder Versicherungen
  • Ermittlung und (gerichtliche) Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen, der das Kind betreuenden nicht verheirateten Mutter (bzw. des betreuenden Vaters)
  • Ermittlung und (gerichtliche) Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen des nichtehelichen Kindes gegen den leiblichen nicht kindesbetreuenden Elternteil
  • Beratung bei und Gestaltung von testamentarischen Lösungen, Patiententestamenten und Vorsorgeverfügungen bei nicht verheirateten Paaren.

Zacher & Partner
Rechtsanwälte

Richard-Wagner-Straße 12
50674 Köln (Neustadt-Süd)

Fon: +49 (0) 221 943890-0
Fax: +49 (0) 221 943890-60
info@zpanwaelte.de

 

Seite weiterempfehlen

Seite drucken