Versicherungsrecht
Unsere Tätigkeit im Versicherungsrecht umfasst neben dem privaten Versicherungsrecht auch das Versicherungsaufsichtsrecht. Gemeinsam mit unseren Spezialisten im Bereich des Vertriebs- und Kapitalanlagerechts können wir eine fachübergreifende Beratung anbieten, die über die "gewöhnliche" versicherungsrechtliche Beratung hinausgeht. Dies bedeutet für Sie:
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmern, etwa bei der Abwehr oder Durchsetzung von Deckungsansprüchen
- Unterstützung und Beratung von Versicherungsvermittlern, z.B. bei der Einhaltung von Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten nach dem Versicherungsvertragsgesetz
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Versicherungsvermittlern in Fällen von Berater- und Vermittlerhaftung
- Gestaltung von Vertriebsverträgen
- Unterstützung des Versicherungsvertriebs bei der Durchsetzung von Ansprüchen, z.B. gegenüber Versicherern oder Unter-/Obervermittlern
- Beratung von Versicherungsvermittlern und Versicherern bei aufsichtsrechtlichen Fragestellungen
- Unterstützung und Vertretung in Verfahren vor den Aufsichtsbehörden
